Finanzierungspaket
1| Checkliste: Finanzierungsdokumente
<div class='_14px w-richtext'><strong>Hinweis:</strong> Die Finanzierungsdokumente sind komplexe und einzelfallabhängige Dokumente, die nicht ohne Hilfe eines Rechtsexperten verwendet werden sollten.<br><br><strong>Allgemeine Informationen:</strong> Die Finanzierungsdokumente sind die Verträge, mit denen eine Finanzierungsrunde umgesetzt wird. Sie bestehen aus zwei Kerndokumenten: der Beteiligungsvereinbarung und der Gesellschaftervereinbarung.<br><br><strong>Verwandte Dokumente:</strong> Beteiligungsvereinbarung und Gesellschaftervereinbarung werden oft von bis zu drei kleineren Dokumenten begleitet:<ul style='margin-top: 0; margin-bottom: 20px; padding-left: 30px;'><li style='padding-left: 10px;'> Neuer Gesellschaftsvertrag</li><li style='padding-left: 10px;'> Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (optional)</li><li style='padding-left: 10px;'> Geschäftsordnung für den Beirat (optional)</li></ul></div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Notarielle Beurkundung:</strong> Diese Dokumente müssen, um wirksam zu werden, von einem Notar notariell beurkundet werden. Zum Termin müssen alle Parteien in Person erscheinen oder sich per notariell beglaubigter Vollmacht vertreten lassen.</div>
<div class='_14px w-richtext'><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Präambel</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In die Präambel sind alle Informationen einzufügen, die notwendig sind, um die Beteiligungsvereinbarung zu verstehen und auslegen zu können. Die Präambel ist sehr einzelfallabhängig und kann daher stärkere Anpassungen erfordern.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Neue Kapitalerhöhung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, wie viele neue Geschäftsanteile von der Gesellschaft an die neuen Investoren als Gegenleistung für ihre Investments in die Gesellschaft ausgegeben werden und dass die Gesellschaft das Stammkapital der Gesellschaft entsprechend erhöhen wird, um neue Geschäftsanteile auszugeben.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Sonstige gesellschaftsrechtliche Maßnahmen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Neben der neuen Kapitalerhöhung beschließen die Gesellschafter der Gesellschaft in der Regel auch andere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, wie z. B. die Verabschiedung des neuen Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft, einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und den Beirat (falls vorhanden) sowie die Ernennung von Beiratsmitgliedern (falls vorhanden).</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Übernahme der neuen Geschäftsanteile</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird festgelegt, dass die neuen Investoren die ihnen zugewiesenen neuen Geschäftsanteile übernehmen und die Nennbeträge dieser Geschäftsanteile auf das Bankkonto der Gesellschaft einzahlen müssen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Nominalzahlungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Nach deutschem Recht müssen Investoren zunächst den Nennbetrag neuer Geschäftsanteile einzahlen, bevor sie die neuen Geschäftsanteile erhalten können. Der Nennwert eines Geschäftsanteils beträgt in der Regel 1,00 €. Wenn also ein Investor 1.000 Geschäftsanteile übernimmt, muss er 1.000 € an die Gesellschaft einzahlen, um die neuen Geschäftsanteile zu erhalten.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Zahlungen in die Kapitalrücklage</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Nach der Einzahlung der Nennbeträge für die neuen Geschäftsanteile und der Bestätigung durch die Gesellschaft, dass jeder neue Investor tatsächlich als Gesellschafter der neuen Geschäftsanteile in das Handelsregister eingetragen wurde, muss jeder neue Investor den verbleibenden Betrag seines Investments in die Kapitalrücklage der Gesellschaft zahlen. Die Nennbeträge bilden also zusammen mit den Zahlungen in die Kapitalrücklage das Gesamtinvestment des Investors. Wenn ein Investor z.B. 1.000 neue Geschäftsanteile gegen ein Investment von € 1 Mio. übernimmt, setzt sich das Investment aus € 1.000 Nominalzahlungen und € 999.000 Kapitalrücklagenzahlungen zusammen. Im Cap Table steht dann oft nur das Gesamtinvestment von € 1 Mio.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Rechtsgarantien</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Investoren erwarten, dass die Gesellschaft und in der Regel auch die Gründer garantieren, dass alle Beteiligungen, wie sie im Cap Table, der der Beteiligungsvereinbarung beigefügt wird, aufgeführt sind, wahrheitsgemäß und gültig sind.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Operative Garantien</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Investoren werden erwarten, dass die Gesellschaft (und manchmal oder in Bezug auf einige spezifische Garantien auch die Gründer) garantieren, dass bestimmte Tatsachen über das operative Geschäft der Gesellschaft wahr sind. Dies betrifft z. B. die sehr wichtige Garantie, dass die Gesellschaft über alle für die Ausübung der Geschäftstätigkeit erforderlichen IP-Rechte verfügt. Dieser Abschnitt sollte unbedingt mit einem Rechtsprofi besprochen werden.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Garantien der Bestandsgesellschafter</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Mit den Garantien der Bestandsgesellschafter garantiert jeder bestehende Gesellschafter, dass er rechtmäßig Inhaber seiner Geschäftsanteile ist und keine Unterbeteiligungen oder ähnliches gewährt hat.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Garantien der Gründer</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Mit dieser Garantie garantiert jeder Gründer, dass er seine Geschäftsanteile an der jeweiligen Gründerholding rechtmäßig besitzt und keine Unterbeteiligungen o.ä. gewährt hat.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Rechtsbehelfe</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt ist sehr wichtig, da er regelt, was im Falle einer Verletzung der Garantie geschieht, d.h. wer wem gegenüber haftet und in welchem Umfang. So wird etwa geregelt, ob auch für mittelbare und Folgeschäden gehaftet wird, welche Schadens-Mindestgrenzen überschritten sein müssen, bevor gehaftet wird, und bis zu welchem Gesamtbetrag die Gesellschaft, die Gesellschafter und die Gründer haften. Dieser Abschnitt sollte unbedingt mit einem Rechtsprofi besprochen werden.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Verjährung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Das Template schlägt für Ansprüche aus Garantieverletzungen marktübliche Fristen vor.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Vertraulichkeit</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt enthält eine marktübliche Vertraulichkeitsklausel.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Ersetzung früherer Vereinbarungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt ist relevant, wenn es existierende Finanzierungsverträge gibt (z.B. eine alte Beteiligungsvereinbarung). Diese wollen die Parteien in der Regel mit Abschluss der neuen Runde aufheben, damit nicht zwei Verträge parallel (mit ggf. widersprüchlichen Regelungen) existieren.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Kosten</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt legt fest, wer die Kosten der Finanzierungsrunde trägt. Das Template schlägt vor, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, allerdings die Gesellschaft die Kosten für die notarielle Beurkundung der Beteiligungsvereinbarung, der Gesellschaftervereinbarung (falls vorhanden), der Gesellschafterbeschlüsse, der Übernahmeerklärungen für Geschäftsanteile aus der Kapitalerhöhung und die damit zusammenhängenden Kosten für die Eintragung im Handelsregister übernimmt.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Mitteilungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt geht es um die Pflicht zur Mitteilung von Kontaktdaten durch die Parteien, die Regelungen für die Zustellung von Mitteilungen im Rahmen des Vertrages, sowie die Anerkennung elektronischer Kommunikation als gültige Form für schriftliche Mitteilungen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Schlussbestimmungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier werden allgemeine Bestimmungen, wie das anwendbare Recht, Formerfordernisse und eine salvatorische Klausel geregelt.</p> </div> </div></div>
<div class='_14px w-richtext'><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Parteien</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt listet das Dokument alle Vertragsparteien auf. Es ist wichtig, dass alle Bestandsgesellschafter der Gesellschaft (z. B. die Gründer-Holdings und bestehenden Investoren), die Gründer persönlich, die Gesellschaft und die Neu-Investoren der Gesellschaft aufgeführt werden.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Präambel</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In der Präambel sollte alles aufgenommen werden, was bis zum Abschluss der der Gesellschaftervereinbarung geschehen ist und für den Inhalt oder das Verständnis der Gesellschaftervereinbarung relevant erscheint. Diese Klausel ist sehr stark vom Einzelfall abhängig und kann größere Anpassungen erfordern.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Allgemeine Rechte und Pflichten</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird beschrieben, dass sich alle Gesellschafter und die Gründer an die Gesellschaftervereinbarung halten müssen. Die Gesellschaftervereinbarung hat im Falle von Widersprüchen außerdem Vorrang vor der Satzung.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Geschäftsführung der Gesellschaft</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird klargestellt, dass die Geschäftsführer (häufig die Gründer) die Gesellschaft gemäß den Vereinbarungen und Anweisungen der Gesellschafter mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns führen müssen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Informationsrechte, Einsichtsrechte</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Der Abschnitt legt fest, dass die Gesellschafter die gesetzlichen Informations- und Einsichtsrechte haben. Darüber hinaus erhalten die Neu-Investoren in der Regel spezielle Informationsrechte in Bezug auf Finanzdaten (z.B. monatliche Managementberichte), die über die gesetzlichen Informationsrechte hinausgehen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Mitarbeiterbeteiligungsprogramm</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Soll nach der Finanzierungsrunde ein neues Mitarbeiterbeteiligungsprogramm implementiert werden, ist diese Klausel aufzunehmen. Es wird festgelegt, aus wie vielen Anteilen das neue Beteiligungsprogramm besteht, wie viel Prozent des vollverwässerten Gesellschaftskapitals dies ausmacht, wer für das Aufsetzen der Prgramm-Bedingungen zuständig ist (laut Template die Gesellschafterversammlung) und wer das Programm operativ implementiert, indem er auf Basis der Programm-Bedingungen virtuelle Anteile ausgibt (laut Template das Management).</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Bezugsrecht bei künftigen Kapitalerhöhungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt legt fest, dass die Gesellschafter ein Pro-Rata-Bezugsrecht auf Ausgabe zusätzlicher Anteile haben, wenn die Gesellschaft künftig neue Anteile ausgibt. Der Abschnitt dient dem Interesse der Gesellschafter, ihre Beteiligungsquote vor verwässernden Maßnahmen zu schützen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Verwässerungsschutz (Downround Protection)</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Laut diesem Abschnitt besteht für Investoren ein Schutzmechanismus, der ihnen zusätzliche Anteile zuteilt, wenn die Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt Anteile zu einem niedrigeren Preis als den Anteilspreis ausgibt. Das Template schlägt die marktübliche, gründerfreundliche Variante der 'broad based weighted average' Downround Protection vor.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Allgemeine Bestimmungen für die Verfügung über Geschäftsanteile</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Jede Veräußerung von Geschäftsanteilen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung mit der entsprechenden Mehrheit (z.B. Mehrheit der (Neu-)Investoren oder aller Gesellschafter).</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Ausgenommene Verfügungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Bestimmte Beschränkungen und Verpflichtungen in Bezug auf die Veräußerung von Anteilen gelten nicht für die Veräußerung von Anteilen, die von einem Inhaber von Vorzugsgeschäftsanteilen (d. h. einem Investor) gehalten werden, an eine ihm nahestehende Person (z. B. eine andere Investmentfondsgesellschaft desselben Investors).</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Vorkaufsrecht (Right of First Refusal)</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Laut diesem Abschnitt haben die verbleibenden Gesellschafter bei einer geplanten Veräußerung von Geschäftsanteilen ein marktübliches Vorkaufsrecht, pro-rataisch in Höhe ihrer Beteiligungen an der Gesellschaft.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Mitverkaufsrecht (Tag-Along Right)</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Laut diesem Abschnitt haben die Gesellschafter bei einer beabsichtigten Veräußerung von Geschäftsanteilen ein Mitverkaufsrecht, pro-rataisch in Höhe ihrer Beteiligungen an der Gesellschaft. Wenn die Veräußerung an einen Wettbewerber erfolgen soll oder die Gesellschafter weniger als 50% des Stammkapitals der Gesellschaft halten würden, steht den verbleibenden Gesellschaftern ein Mitverkaufsrecht für alle ihre Anteile zu.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Mitverkaufspflicht (Drag-Along Right)</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Laut diesem Abschnitt besteht bei Verkauf von mehr als 50% der Geschäftsanteile oder Vermögenswerte der Gesellschaft eine Mitverkaufspflicht für alle Gesellschafter, wenn eine Mehrheit (z.B. Mehrheit der (Neu-)Investoren oder aller Gesellschafter) dies fordert.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Gründer-Vesting</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Laut diesem Abschnitt unterliegen die von den Gründern (über ihre Holdings) gehaltenen Geschäftsanteile (oder ein Teil davon) einem marktüblichen Vesting über 48 Monate, mit einem Cliff von 12 Monaten. Im Falle eines Bad Leaver verfallen alle Anteile, die dem Vesting unterliegen (ob gevestet oder nicht). Im Falle eines Good Leaver verfallen nur die nicht-gevesteten Anteile. Zusätzlich sieht der Abschnitt optional Bestimmungen für ein beschleunigtes Vesting vor.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Gründer Lock-up</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Laut diesem Abschnitt benötigen Gründer vor Ablauf des Vesting-Zeitraums die Zustimmung von Gesellschaftern mit einer bestimmten Mehrheit, um über ihre (optional: dem Vesting unterliegenden) Geschäftsanteile zu verfügen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Geltungsbereich und Änderung der Gesellschaftervereinbarung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird festgelegt, dass jeder neue Gesellschafter der Gesellschaftervereinbarung beitreten muss. Zudem wird detailliert geregelt, wie ausscheidende Gesellschafter zu behandeln sind.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>IPO</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Wird ein IPO von einer bestimmten Mehrheit (z.B. der Mehrheit der (Neu-)Investoren oder aller Gesellschafter) befürwortet, vereinbaren die Gesellschaft und die Aktionäre, die für die Durchführung des IPOs notwendigen Schritte zu unternehmen, einschließlich Änderungen der Unternehmensstruktur.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Liquidationspräferenz</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird festgelegt, dass den Neu-Investoren eine einfache (1x) vollständig anrechenbare Liquidationspräferenz bezüglich ihrer Vorzugsgeschäftsanteile zusteht, die vorrangig gegenüber den anderen Anteilsklassen ist. Diese Klausel ist besonders sorgfältig zu prüfen und auf die Bedürfnisse des Einzelfalles anzupassen, da sie erhebliche kommerzielle Relevanz für die Verteilung der Exit-Erlöse hat.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Übertragung von Geistigen Eigentumsrechten</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Laut diesem Abschnitt sollen sich die Gründer marktüblichen Bestimmungen für die Übertragung von geistigem Eigentum (IP) unterwerfen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Pflichten betreffend Geistige Eigentumsrechte</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Die Gründer verpflichten sich in der Regel darüber hinaus, dass die Gesellschaft auch in Zukunft alle Rechte zur Nutzung und Verwertung der im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft relevanten IP-Rechte erhält. Zu diesem Zweck verpflichten sie sich, die erforderlichen Vereinbarungen mit Personen zu treffen, die an der Schaffung oder Entwicklung von IP-Rechten für die Gesellschaft beteiligt sind (z. B. Freiberufler oder Angestellte).</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>(Neben-)Tätigkeiten der Gründer</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Die Gründer müssen ihre berufliche Zeit und ihren Einsatz ausschließlich der Gesellschaft und ihren Geschäften widmen, solange sie Positionen in der Gesellschaft innehaben. Jede andere berufliche Tätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung einer bestimmten Mehrheit (z.B. Mehrheit der (Neu-)Investoren oder aller Gesellschafter).</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Wettbewerbsverbot</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Den Gründern und Gründerholdings ist es untersagt, solange sie Gesellschafter, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Mitarbeiter der Gesellschaft sind, wettbewerbsrelevante Aktivitäten vorzunehmen. Das Wettbewerbsverbot gilt auch für einen bestimmten Zeitraum nach Beendigung dieser Funktionen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zieht Vertragsstrafen nach sich. Außerdem sieht das Template ein marktübliches Abwerbeverbot vor.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Abwerbeverbot</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Den Gründern und Gründerholdings ist es ferner untersagt, für einen bestimmten Zeitraum, in dem sie Anteile halten oder bestimmte Positionen innehaben, Geschäftsbeziehungen zu beeinflussen oder Mitarbeiter oder Auftragnehmer der Gesellschaft abzuwerben. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zieht ebenfalls Vertragsstrafen nach sich.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Sonstige Bestimmungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Die restlichen Klauseln enthalten größtenteils technische Bestimmungen, etwa zur Vertraulichkeit, zur Kostenverteilung, zu Mitteilungen und zum anwendbaren Recht. Kommerzielle Relevanz hat die Kostenregelungen, die nach den individuellen Bedürfnissen des Einzelfalls angepasst werden kann.</p> </div> </div></div>
<div class='_14px w-richtext'><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Firma der Gesellschaft</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird der Name der Gesellschaft festgelegt.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Sitz</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Eine Gesellschaft hat stets einen Sitz, der hier festzulegen ist.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Unternehmensgegenstand</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird der Gegenstand der Gesellschaft grob beschrieben und klargestellt, dass die Gesellschaft alle Maßnahmen ergreifen darf, die zur Förderung dieses Gegenstands geeignet sind.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Geschäftsjahr</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird festgelegt, von wann bis wann ein Geschäftsjahr geht und ob das erste Geschäftsjahr ggf. abweicht.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Dauer der Gesellschaft</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, dass die Gesellschaft grundsätzlich für unbestimmte Zeit errichtet wird.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Stammkapital</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, in wieviele Anteile das Stammkapital der Gesellschaft unterteilt ist und wie hoch jeweils der Nennwert eines jeden Anteils ist. Außerdem sieht das Velsa Template eine Option für verschiedene Anteilsklassen vor.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Geschäftsführer</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt legt fest, dass die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer hat, die von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Geschäftsführung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird festgelegt, dass die Geschäftsführung die Gesellschaft in Übereinstimmung mit geltendem Recht, dem Gesellschaftsvertrag, den Weisungen der Gesellschafter und einer etwaigen Geschäftsordnung zu führen hat. Ferner sieht das Velsa Template einen optionalen Teil für Maßnahmen vor, bei deren Durchführung die Geschäftsführung vorab die Zustimmung der Gesellschafter einholen muss.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Vertretung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird geregelt, dass die Gesellschaft durch die Geschäftsführer vertreten wird. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten die Gesellschaft grundsätzlich zwei Geschäftsführer zusammen. Die Gesellschafterversammlung kann aber Einzelvertretungsmacht und Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung erteilen. Beim Abschluss, der Änderung und Beendigung der Geschäftsführerdienstverträge wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung vertreten.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Gesellschafterversammlungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt ist geregelt, wie Versammlungen der Gesellschafter einzuberufen sind, wann eine Gesellschafterversammlung beschlussfähig ist und wie sie zu protokollieren sind.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Gesellschafterbeschlüsse</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt legt fest, auf welche Weise die Gesellschafterversammlung Beschlüsse fasst, nämlich grundsätzlich in Versammlungen, die auch digital stattfinden können, oder per schriftlichem Umlaufverfahren (z.B. per E-Mail).</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Mehrheitserfordernisse</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt legt die Mehrheiten fest, die für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen erforderlich sind. Grundsätzlich reicht die einfache Mehrheit (50%) der abgegebenen Stimmen. Optional sieht das Velsa Template vor, dass bestimmte Beschlussgegenstände die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit erfordern, z.B. 75% des Stammkapitals oder einer Investorenmehrheit.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Jahresabschluss; Ergebnisverwendung; Vermögensverteilung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, dass die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung eines Gewinns oder Verlust zuständig ist.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Verfügungen über Geschäftsanteile</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt legt fest, dass eine Verfügung über Geschäftsanteile die Zustimmung einer bestimmten Mehrheit der Gesellschafter bedarf, z.B. von 75% des Stammkapitals oder einer Investorenmehrheit.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Einziehung von Geschäftsanteilen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, unter welchen Bedingungen die Anteile eines Gesellschafters ausnahmsweise zwangsweise eingezogen werden können.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Abtretung statt Einziehung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, dass die Gesellschafter auch beschließen können, dass Anteile statt der zwangsweisen Einziehung an einen Dritten oder an die Gesellschaft oder einen Gesellschafter übertragen werden können.ers ausnahmsweise zwangsweise eingezogen werden können.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Einziehungsvergütung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Bei einer zwangsweisen Einziehung ist kraft Gesetz die Zahlung einer Entschädigung an den betroffenen Gesellschafter erforderlich. Dieser Abschnitt legt fest, wie sich die Entschädigung (sog. Einziehungsvergütung) berechnet, nämlich entweder nach dem Verkehrswert oder nach dem Buchwert, wobei der niedrigere Wert maßgeblich ist.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Zahlung der Einziehungsvergütung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt werden die Zahlungsmodalitäten für die Einziehungsvergütung festgelegt.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Mitteilungen der Gesellschaft</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Mit dieser Standardklausel wird festgelegt, dass Mitteilungen der Gesellschaft im Bundesanzeiger erfolgen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Tod eines Gesellschafters</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt behandelt die Fortsetzung der Gesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Schlussbestimmungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt regelt allgemeine Themen wie die Formerfordernisse bei Änderung des Gesellschaftsvertrag, Gerichtsstand, Regelungen bei Unwirksamkeit oder Lücken im Gesellschaftsvertrag und eine Kostenregelung.</p> </div> </div></div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Zeitschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>Term Sheet, Cap Table: 4 - 5 Tage<br>Finanzierungsdokumente: 2 - 3 Wochen<br>Notar: 1 - 2 Tage<br><br><strong>Kostenschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>€ 10.000 - € 25.000</div>
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