Rechtspaket
1| Checkliste: Patentanmeldung
<div class='_14px w-richtext'><strong>Definition:</strong> Ein Patent ist ein staatlich erteiltes Schutzrecht für eine technische Erfindung.<br><br><strong>Schutzwirkung:</strong> Es verleiht dem Erfinder für eine begrenzte Zeit (in der Regel bis zu 20 Jahre) ein Monopol, welches es ihm erlaubt, anderen zu verbieten, seine Erfindung ohne seine Zustimmung gewerblich herzustellen, zu benutzen oder zu verkaufen.<br><br><strong>Offenlegungspflicht:</strong> Im Gegenzug muss der Erfinder seine Erfindung offenlegen, damit sie nach Ablauf des Schutzes der Allgemeinheit zur Verfügung steht und die weitere technologische Entwicklung fördert.<br><br><strong>Territoriale Beschränkung:</strong> Ein Patent ist territorial beschränkt, d.h. prinzipiell muss für jedes Land separat Schutz beantragt werden. In Europa gibt es die Möglichkeit, ein einheitliches Erteilungsverfahren zu durchlaufen und danach entweder für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten ein gemeinsames Patent zu bekommen oder in einzelnen Ländern nationale Patente zu beantragen.<br><br><strong>Kein positives Gebrauchsrecht:</strong> Ein Patent ist ein negatives Verbietungsrecht, aber kein positives Gebrauchsrecht. Es ist möglich, für eine Erfindung ein Patent zu bekommen, aber trotzdem durch die Verwendung der Erfindung andere Patente zu verletzen. Deswegen ist es auch immer ratsam, unabhängig von einer Patentanmeldung eine Freedom-to-Operate (FTO) Analyse durchzuführen.</div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Generelle Voraussetzungen:</strong> Grundsätzlich kann in jedem technischen oder medizinischen Gebiet ein Patent angemeldet werden kann. Entscheidend ist, dass die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik (dazu zählt alles, was bis dato öffentlich zugänglich war) neu und erfinderisch ist.<br><br><strong>Besonderheiten bei Software:</strong> Für Software-Erfindungen gilt, dass diese patentfähig sind, wenn sie ein technisches Problem lösen (z.B. ABS-System). Nicht patentierbar sind dagegen bloße Visualisierungen (z.B. eine Webshop-Oberfläche). Auch Geschäftsmodelle, Spielideen oder mathematische Formeln sind nicht patentfähig.</div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Patentanmeldung:</strong> Zunächst wird mithilfe eines <a href="#rechtsexperten" target="_blank">Patentanwalts</a> eine Patentanmeldung ausgearbeitet. Diese enthält eine kurze Übersicht über den Stand der Technik, eine ausführliche Beschreibung der Erfindung inklusive möglicher Abwandlungen, ggf. Zeichnungen oder Versuchsbeispiele und Ansprüche. Die Ansprüche stellen das Herzstück der Patentanmeldung dar und bestimmen später den Schutzumfang.<br><br><strong>Prüfung durch Patentamt:</strong> Die fertige Anmeldung wird dann beim jeweiligen Patentamt eingereicht. Dort wird sie von einem Prüfer auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und weitere Erfordernisse geprüft. Das Prüfungsverfahren dauert normalerweise mehrere Jahre. Im Laufe des Prüfungsverfahrens werden üblicherweise die Ansprüche angepasst, um sich vom Stand der Technik abzugrenzen.</div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Vor öffentlicher Zugänglichkeit:</strong> Wichtig ist, das Patent anzumelden, bevor man die Erfindung öffentlich zugänglich macht – das heißt nicht nur vor dem Verkauf eines Produkts, sondern auch schon, bevor man das Produkt auf einer Website oder bei Messen bewirbt.<br><br><strong>Möglichkeit einer zweiten Anmeldung:</strong> Bei der Einreichung muss die Erfindung noch nicht völlig ausgereift sein. Der Anmelder hat nämlich die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten eine zweite Anmeldung einzureichen, die die Priorität der ersten Anmeldung beansprucht. Das bedeutet, dass auch für die zweite Anmeldung nur der Stand der Technik zählt, der zum Anmeldetag der ersten Anmeldung verfügbar war. Dieses System bietet dem Anmelder somit die Möglichkeit, zunächst seine Rechtsposition zu sichern, und später weitere Details der Erfindung auszuarbeiten.</div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Gebrauchsmuster:</strong> Neben Patenten gibt es in vielen Ländern auch noch Gebrauchsmusterschutz. Ein Gebrauchsmuster ist sozusagen ein „Patent light“. Auch hier wird eine Beschreibung ausgearbeitet und beim Patentamt eingereicht. Der Unterschied ist, dass ein Gebrauchsmuster nicht geprüft, sondern direkt eingetragen wird. Ein Gebrauchsmuster ist nur für maximal 10 Jahre gültig.<br><br><strong>Geschäftsgeheimnis:</strong> Sowohl Gebrauchsmuster als auch Patent werden veröffentlicht. Wer seine Erfindung nicht veröffentlichen möchte, kann sie auch als Geschäftsgeheimnis behandeln. Allerdings besteht dann nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit für Kollaborationen.</div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Patentanmeldung:</strong> Zunächst muss die Patentanmeldung ausgearbeitet und eingereicht werden – hier fallen die Kosten für den Patentanwalt sowie Anmelde- und Recherchegebühr für das Patentamt an (5.000-10.000 €).<br><br><strong>Internationalisierung:</strong> Üblicherweise wird Patentschutz nicht nur für ein Land gewünscht, sondern gleich in mehreren Ländern. Dies ist am einfachsten mit einer internationalen Patentanmeldung möglich. Hier fallen nach rund 2,5 Jahren weitere Kosten für Übersetzung und Nationalisierung an (2.000 - 6.000 € pro Land).<br><br><strong>Prüfungsverfahren:</strong> Im Prüfungsverfahren muss der Patentanwalt mehrfach Stellung zu den Bescheiden des Patentamtes nehmen. Zudem erhebt auch das Patentamt Gebühren für die einzelnen Verfahrensschritte. Für das gesamte Prüfungsverfahren kann man von rund 10.000 € pro Land ausgehen.<br><br><strong>Aufrechterhaltungsgebühren:</strong> Außerdem müssen ab dem 3. Jahr in jedem Land Aufrechterhaltungsgebühren gezahlt werden (100 - 2.000€ pro Land und Jahr).</div>
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