Rechtspaket
1| Checkliste: Werkstudentenvertrag
<div class='_14px w-richtext'><ol style='padding-left: 20px; margin-left: 0px;'><li style='padding-left: 10px;'><strong>Werkstudentenprivileg prüfen:</strong> Als Erstes wird typischerweise geprüft, ob das sozialversicherungsrechtliche Werkstudentenprivileg im konkreten Fall eingreift. Dann genießt der Werkstudent Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, was zu geringeren Sozialabgaben auf Seiten der Gesellschaft führt.</li><li style='padding-left: 10px;'><strong>Werkstudentenvertrag abschließen:</strong> Um den Werkstudenten anzustellen, muss ein Werkstudentenvertrag mit ihm abgeschlossen werden. Hier werden Details wie Vergütung, IP-Transfer, Verschwiegenheit und andere wichtige Dinge vertraglich geregelt. Ein Template findest Du unten. Solltest Du bei der Anpassung Hilfe benötigen, so beraten Dich gern unsere Rechtsexperten.</li><li style='padding-left: 10px;'><strong>Nachweisgesetz beachten:</strong> Laut Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeits-, Praktikanten- oder Werkstudentenvertrags schriftlich (handschriftlich vom Arbeitgeber unterschrieben) dokumentieren und dem Mitarbeiter am ersten Anstellungstag aushändigen. <br><br>Ein entsprechendes Template für den Nachweis erhältst Du bei uns auf Anfrage. Alternativ erfüllt ein handschriftlich unterschriebener Werkstudentenvertrag automatisch die Anforderungen des Nachweisgesetzes, da er üblicherweise alle erforderlichen Inhalte enthält.</li></ol></div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Werkstudentenprivileg:</strong> Studenten, die nebenbei eine mehr als geringfügige Beschäftigung (bei einer geringfügigen Beschäftigung, sog. Minijob, greifen ebenfalls sozialversicherungsrechtliche Privilegien) ausüben, genießen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn die Voraussetzungen des sog. Werkstudentenprivilegs vorliegen.<br><br><strong>Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg:</strong> Eine Werkstudententätigkeit wird in der Regel neben dem Studium ausgeübt. Das sozialversicherungsrechtliche Werkstudentenprivileg greift nur dann, wenn das Studium trotz des Arbeitsverhältnisses der dominierende Faktor im Berufsleben des Werkstudenten bleibt. <br><br>Die Voraussetzungen hierfür sind<ul style='margin-top: 0; margin-bottom: 20px; padding-left: 30px;'><li style='padding-left: 10px;'> dass der Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche beschäftigt ist, oder</li><li style='padding-left: 10px;'> dass die Beschäftigung auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt ist, oder</li><li style='padding-left: 10px;'> dass die Tätigkeit ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird.</li></ul><strong>Schriftformerfordernis:</strong> Da das Template einen befristeten Werkstudentenvertrag vorsieht, muss dieser handschriftlich unterschrieben werden (§ 14 TzBfG). Eine digitale Unterschrift genügt dann nicht.</div>
<div class='_14px w-richtext'><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Beginn und Ende des Werkstudentenverhältnisses</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Ein Werkstudentenvertrag wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum unterzeichnet. Daher muss in diesem Abschnitt das Anfangs- und Enddatum der Werkstudentenvereinbarung angeben werden. Außerdem wird eine Probezeit festgelegt, die sechs Monate nicht überschreiten darf. Dieser Zeitraum sollte sogar noch weiter verkürzt werden (z. B. auf drei Monate), wenn die feste Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt (z. B. acht Monate). Bei festen Laufzeiten von einem Jahr und mehr ist eine Probezeit von sechs Monaten marktüblich.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Gegenstand der Werkstudententätigkeit</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird festgelegt, in welchem Bereich der Werkstudent arbeiten wird und welche Aufgaben ihm zugewiesen werden. Der Arbeitgeber kann dem Werkstudenten während des Werkstudentenverhältnisses auch zu einem späteren Zeitpunkt andere Aufgaben zuweisen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Arbeitszeit und Arbeitsort</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird die wöchentliche Arbeitszeit und der Ort der Arbeitsleistung angegeben. Das Werkstudentenprivileg nach dem Sozialversicherungsrecht gilt in der Regel nur, wenn der Werkstudent höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, wenn die Beschäftigung auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt ist oder wenn die Tätigkeit ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Vergütung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird das monatliche Bruttogehalt des Werkstudenten angegeben.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Rechte an Arbeitsergebnissen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt überträgt der Werkstudent bereits jetzt alle geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Rechte, die an Arbeitsergebnissen des Arbeitnehmers entstehen, auf den Arbeitgeber. Diese Klausel ist elementar, um sicherzustellen, dass sämtliche geistigen Eigentumsrechte an Arbeitsergebnissen beim Arbeitgeber liegen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Verschwiegenheit</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird die Pflicht des Werkstudenten zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen des Arbeitgebers, insbesondere in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse, geregelt.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Datenschutz</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt sollte aufgenommen werden, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Insbesondere wenn der Werkstudent personenbezogene Daten (z. B. von Kunden oder anderen Mitarbeitern) verarbeitet, sollte er die Verpflichtungserklärung auf die Vertraulichkeit sowie das Merkblatt zum Umgang mit personenbezogenen Daten unterzeichnen, die dem Template als Anlagen 1 und 2 beigefügt ist.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Schlussbestimmungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier werden allgemeine Bestimmungen, wie das anwendbare Recht, Formerfordernisse und salvatorische Klausel geregelt.</p> </div> </div></div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Zeitschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>1 - 2 Tage<br><br><strong>Kostenschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>€ 500 - € 1.000</div>
2| Templates
3| Erstanalyse
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