Mandatsvertrag
ab
zwischen
{{Mandant}},
{{Adresse}}
nachstehend: "Mandant"
und
Studio Legal Rechtsanwälte und Attorney-at-Law PartG mbB, Rheinsberger Straße 77a, 10115
Berlin
nachstehend: "Studio Legal"
in folgender Angelegenheit:
Prüfung eines auf Basis des Studio Legal Arbeitsvertragsmusters selbst
angepassten Arbeitsvertrags
1. Mandat
Studio Legal ist eine
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung nach
deutschem Recht, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg, Berlin, Deutschland, unter PR 1604 B. Studio Legal berät
den Mandanten hinsichtlich des von diesem selbst angepassten
Arbeitsvertragsmusters in Form einer schriftlichen Einschätzung zur
Wirksamkeit der vorgenommenen Änderungen und zur Wirkung des Mandanten
ergänzend zu den schriftlichen Einschätzungen im Rahmen einer mündlichen
Beratung von bis zu 30 minütiger Dauer. Weitere Leistungen schuldet
Studio Legal ausdrücklich nicht, von der Beratung nicht umfasst, sind
daher bspw. Anpassungen am angepassten Vertragsmuster und / oder die
Unterbreitung konkreter Formulierungsvorschläge zur Änderung und / oder
Ergänzung des angepassten Arbeitsvertragsmusters.
Die Beratung durch Studio Legal ist auf das deutsche Recht beschränkt.
Studio Legal berät nicht zu kartellrecht und anderen regulatorischen
Fragen, öffentlichem Recht, Patentrecht, Steuer- und Zollrecht und
Versicherungsaufsichtsrecht.
Der Mandant wird in diesen Bereichen andere Berater und/oder
Rechtsberater hinzuziehen.
2. Ansprechpartner / Teammitglieder
Der federführende Partner und Ansprechpartner im Zusammenhang mit allen
Aspekten dieses Mandats ist Lukas Stähler. Es beraten auch zu diesem
Mandat Contanze Keller (Associate), Henrietta Hölle (Associate),
Maximilian Colle (Associate). Studio Legal ist berechtigt, weitere
Partner, Associated Partner, Anwälte, (Senior) Associates oder
wissenschaftliche Mitarbeiter und Praktikanten hinzuzuziehen, wenn dies
zum Zwecke der Unterstützung als sinnvoll und erforderlich erachtet
wird.
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3. Vergütung
Die Zahlung von Vergütung an Studio Legal ist für dieses Mandat nicht
geschuldet.
4. Haftung
Eine Begrenzung der Haftung sowie die gesetzliche
Haftpflichtversicherung von Studio Legal werden in einer gesonderten
"Haftungsvereinbarung" (Anlage 1) vereinbart.
5. Weitergabe von fachlichen Äußerungen
Der Mandant ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von
Studio Legal berechtigt, fachliche Äußerungen von Rechtsanwälten,
Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Studio Legal an Dritte
weiterzugeben. Für den Fall, dass der Mandant solche Äußerungen
weitergibt, hat der Mandant mit dem Dritten ebenso eine schriftliche
Haftungsbeschränkungsvereinbarung bezüglich der Haftung von Studio Legal
abzuschließen. In einer solchen Haftungsbeschränkungsvereinbarung haben
der Mandant und der jeweilige Dritte den Rechtsschutz der Haftung von
Studio Legal für den etwaigen Anspruch des Mandanten und des Dritten
festzulegen. Für den Fall, dass der Mandant eine solche
Haftungsbeschränkungsvereinbarung nicht abschließt, stellt dieser Studio
Legal, seine Anwälte, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von
allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese von der Haftungsbeschränkung
hätten erfasst sein sollen.
6. Korrespondenz per E-Mail und Google Docs
Der Versand von Informationen und Dokumenten auf elektronischem Weg
(insbesondere per E-Mail) ist nicht ohne Risiko. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich Dritte Zugang zu den Daten verschaffen,
diese Daten nehmen und verändern oder dass das Datum verfälscht,
unvollständig, verspätet oder gar nicht beim Empfänger ankommt. Zudem
können elektronisch versandte Nachrichten Viren oder andere Komponenten
enthalten, die ein anderes Computersystem stören oder beschädigen
können.
Der Mandant ist sich all dieser Risiken im Hinblick auf die gängigen
Kommunikationsformen bewusst. Der Mandant ist damit einverstanden, dass
Informationen und Dokumente auf elektronischem Wege an ihn und
beteiligte Dritte übermittelt werden. Studio Legal übernimmt keine
Verantwortung für mögliche Schäden, die dem Mandanten oder Dritten durch
eine solche Übermittlung entstehen können. Studio Legal kann aufgrund
der Vielzahl der verschiedenen Empfängersysteme, für die es tätig ist,
keine Verschlüsselungssoftware einsetzen, die eine Entschlüsselung von
Nachrichten an Studio Legal und Verschlüsselung von Nachrichten von
Studio Legal ermöglichen würde. Der Mandant und Studio Legal nehmen die
beigefügte Einverständniserklärung zum Datenaustausch per E-Mail (Anlage
2) zur Kenntnis. Die Datenschutzerklärung von Studio Legal, abrufbar
unter www.studiolegal.de, enthält alle Informationen über die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mandanten.
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7. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Diese
Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Berlin,
Studio Legal Rechtsanwälte
und Attorney-at-Law PartG mbB
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Anlage 1
zum Mandatsvertrag vom
{{Datum}}
Haftungsvereinbarung zwischen Mandant und Studio Legal
Der Mandant und Studio Legal haben am
{{Datum}} eine Vereinbarung über
Rechtsberatungsleistungen betreffend den Mandanten (im Einzelnen wie
darin dargelegt) geschlossen ("Mandatsvertrag"). Hinsichtlich der im
Rahmen des Mandatsvertrags erbrachten Rechtsberatungsleistungen
vereinbaren Studio Legal und der Mandant folgende Haftungsbeschränkung:
-
Studio Legal haftet für den Fall, dass dem Mandanten durch eine
fahrlässige Erbringung der Beratungsleistungen aus dem zwischen dem
Mandanten und Studio Legal bestehenden Vertragsverhältnis ein Schaden
entsteht, nur auf einen Betrag von 10 Mio. EUR bis zu jeden
Schadensfall begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
-
Studio Legal hat eine Berufshaftpflichtversicherung zu den für
Rechtsanwälte üblichen Konditionen mit einer Mindestdeckungssumme von
10 Mio. EUR pro Haftungsfall abgeschlossen.
-
Studio Legal teilt dem Mandanten unverzüglich mit, wenn der
Versicherungsschutz nicht mehr bis zum vereinbarten
Höchstversicherungsschutz reicht.
-
Der Mandant wird hiermit auf die Möglichkeit einer speziellen
Einzelobjektversicherung hingewiesen. Ist der Mandant der Auffassung,
dass die Höchstversicherungssumme gemäß den vorstehenden Ziffern 1 und
2 nicht alle Risiken angemessen abdeckt, wird Studio Legal auf Wunsch
des Mandanten und gegen Erstattung der entsprechenden Mehrkosten eine
vorgenannte Einzelobjektversicherung abschließen.
-
Die vorgenannten Bestimmungen bieten Schutz für alle Anwälte, die den
Briefkopf von Studio Legal tragen, sowie für deren Mitarbeiter. Ferner
bieten sie Schutz für alle Ansprüche des Mandanten gegenüber allen
Mitarbeitern von Studio Legal.
Berlin,
Studio Legal Rechtsanwälte
und Attorney-at-Law PartG mbB
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Anlage 2
zum Mandatsvertrag vom
{{Datum}}
Einverständniserklärung zum Datenaustausch per E-Mail und Google Docs
Wir bestätigen hiermit, dass Studio Legal berechtigt ist, uns Mails,
Dokumente und Informationen auch per E-Mail und / oder Google Docs
(insbesondere auch über das von der Velsa Technologies UG
(haftungsbeschränkt) bereitgestellte Google Docs Auftrittsprogramm der
Velsa Technologies UG (haftungsbeschränkt)) auf dies Dokument und seine
Inhalte sind uns bekannt und werden ausdrücklich gebilligt über das
Internet zukommen zu lassen. Wir sind uns der Risiken bewusst, die mit
dem Austausch von Daten über das Internet verbunden sind, insbesondere
des Risikos, dass unbefugte Dritte Zugang zu diesen Informationen
erhalten oder dass Daten während der Übertragung verloren gehen können.
In Anbetracht der Vorteile der E-Mail-Kommunikation möchten wir dieses
Kommunikationssystem ungeachtet der damit verbundenen Risiken nutzen.
Wir entbinden Studio Legal hiermit von der Verantwortung für die oben
genannten allgemeinen Risiken.
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