Kündigung Außerordentlich





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Eine außerordentliche Kündigung ist die Beendigung eines Arbeits-, Beratungs- oder sonstigen Geschäftsverhältnisses aufgrund eines wichtigen Grunds (z.B. Vertragsverletzung). Kündigungsfristen finden in der Regel keine Anwendung.
In der Regel hat vor einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung zu erfolgen, in der die andere Partei auf ihr pflichtwidriges Verhalten hingewiesen und ihr Gelegenheit gegeben wird, es einzustellen.
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses – selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist – unzumutbar ist.
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