Rechtspaket
1| Checkliste: Gesellschaftsvertrag / Satzung, Hauptgesellschaft
<div class='_14px w-richtext'><strong>Definition:</strong> Der Gesellschaftsvertrag/Satzung ist das grundlegende gesellschaftsrechtliche Dokument einer Gesellschaft. Hier werden typischerweise u.a. Stammkapital, Stimmrechte und Organkompetenzen geregelt.<br><br><strong>Optionale Inhalte:</strong> Neben den üblichen Inhalten kann ein Gesellschaftsvertrag weitere Klauseln enthalten, wie z.B. Vesting, IP-Übertragung, Vorkaufsrechte, Liquidationspräferenzen, etc. Diese Inhalte werden in der Praxis jedoch üblicherweise in eine separate Gesellschaftervereinbarung (sog. Shareholders' Agreement) ausgelagert, da der Gesellschaftsvertrag über das Handelsregister öffentlich einsehbar ist. Die Integration direkt in den Gesellschaftsvertrag ist jedoch oft kostengünstiger.<br><br>Ob Du die optionalen Inhalte überhaupt benötigst und, wenn ja, wo sie am besten integriert werden sollten (Gesellschaftsvertrag oder separate Gesellschaftervereinbarung), kannst Du mit Deinem <a href="#rechtsexperten" target="_blank">Rechtsexperten</a> in der Erstanalyse besprechen.</div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Notarielle Beurkundung, Handelsregister:</strong> Dieser Vertrag muss, um wirksam zu sein, notariell beurkundet werden. Außerdem muss der Gesellschaftsvertrag beim Handelsregister hinterlegt werden. Hierbei hilft Dir der <a href="#rechtsexperten" target="_blank">Notar</a>, der in diesem Paket verlinkt ist.</div>
<div class='_14px w-richtext'><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Firma der Gesellschaft</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird der Name der Gesellschaft festgelegt.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Sitz</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Eine Gesellschaft hat stets einen Sitz, der hier festzulegen ist.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Unternehmensgegenstand</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird der Gegenstand der Gesellschaft grob beschrieben und klargestellt, dass die Gesellschaft alle Maßnahmen ergreifen darf, die zur Förderung dieses Gegenstands geeignet sind.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Geschäftsjahr</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird festgelegt, von wann bis wann ein Geschäftsjahr geht und ob das erste Geschäftsjahr ggf. abweicht.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Dauer der Gesellschaft</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, dass die Gesellschaft grundsätzlich für unbestimmte Zeit errichtet wird.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Stammkapital</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, in wieviele Anteile das Stammkapital der Gesellschaft unterteilt ist und wie hoch jeweils der Nennwert eines jeden Anteils ist. Außerdem sieht das Velsa Template eine Option für verschiedene Anteilsklassen vor.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Geschäftsführer</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt legt fest, dass die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer hat, die von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Geschäftsführung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt wird festgelegt, dass die Geschäftsführung die Gesellschaft in Übereinstimmung mit geltendem Recht, dem Gesellschaftsvertrag, den Weisungen der Gesellschafter und einer etwaigen Geschäftsordnung zu führen hat. Ferner sieht das Velsa Template einen optionalen Teil für Maßnahmen vor, bei deren Durchführung die Geschäftsführung vorab die Zustimmung der Gesellschafter einholen muss.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Vertretung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird geregelt, dass die Gesellschaft durch die Geschäftsführer vertreten wird. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten die Gesellschaft grundsätzlich zwei Geschäftsführer zusammen. Die Gesellschafterversammlung kann aber Einzelvertretungsmacht und Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung erteilen. Beim Abschluss, der Änderung und Beendigung der Geschäftsführerdienstverträge wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung vertreten.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Gesellschafterversammlungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt ist geregelt, wie Versammlungen der Gesellschafter einzuberufen sind, wann eine Gesellschafterversammlung beschlussfähig ist und wie sie zu protokollieren sind.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Gesellschafterbeschlüsse</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt legt fest, auf welche Weise die Gesellschafterversammlung Beschlüsse fasst, nämlich grundsätzlich in Versammlungen, die auch digital stattfinden können, oder per schriftlichem Umlaufverfahren (z.B. per E-Mail).</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Mehrheitserfordernisse</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt legt die Mehrheiten fest, die für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen erforderlich sind. Grundsätzlich reicht die einfache Mehrheit (50%) der abgegebenen Stimmen. Optional sieht das Velsa Template vor, dass bestimmte Beschlussgegenstände die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit erfordern, z.B. 75% des Stammkapitals oder einer Investorenmehrheit.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Jahresabschluss; Ergebnisverwendung; Vermögensverteilung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, dass die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung eines Gewinns oder Verlust zuständig ist.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Verfügungen über Geschäftsanteile</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt legt fest, dass eine Verfügung über Geschäftsanteile die Zustimmung einer bestimmten Mehrheit der Gesellschafter bedarf, z.B. von 75% des Stammkapitals oder einer Investorenmehrheit.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Einziehung von Geschäftsanteilen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, unter welchen Bedingungen die Anteile eines Gesellschafters ausnahmsweise zwangsweise eingezogen werden können.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Abtretung statt Einziehung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Hier wird festgelegt, dass die Gesellschafter auch beschließen können, dass Anteile statt der zwangsweisen Einziehung an einen Dritten oder an die Gesellschaft oder einen Gesellschafter übertragen werden können.ers ausnahmsweise zwangsweise eingezogen werden können.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Einziehungsvergütung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Bei einer zwangsweisen Einziehung ist kraft Gesetz die Zahlung einer Entschädigung an den betroffenen Gesellschafter erforderlich. Dieser Abschnitt legt fest, wie sich die Entschädigung (sog. Einziehungsvergütung) berechnet, nämlich entweder nach dem Verkehrswert oder nach dem Buchwert, wobei der niedrigere Wert maßgeblich ist.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Zahlung der Einziehungsvergütung</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>In diesem Abschnitt werden die Zahlungsmodalitäten für die Einziehungsvergütung festgelegt.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Mitteilungen der Gesellschaft</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Mit dieser Standardklausel wird festgelegt, dass Mitteilungen der Gesellschaft im Bundesanzeiger erfolgen.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Tod eines Gesellschafters</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt behandelt die Fortsetzung der Gesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters.</p> </div> </div><div class="toggle"> <h4 class="toggle-header"><strong>Schlussbestimmungen</strong></h4> <div class="toggle-content"> <p>Dieser Abschnitt regelt allgemeine Themen wie die Formerfordernisse bei Änderung des Gesellschaftsvertrag, Gerichtsstand, Regelungen bei Unwirksamkeit oder Lücken im Gesellschaftsvertrag und eine Kostenregelung.</p> </div> </div></div>
<div class='_14px w-richtext'><strong>Zeitschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>2 - 4 Tage<br><br><strong>Kostenschätzung für professionelle Erstellung:</strong><br>Rechtsexperte: € 1.000 - € 2.500<br>Notar: abhängig von Geschäftswert</div>
3| Erstanalyse
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