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Freelancer-Tätigkeiten lassen sich grundsätzlich in zwei Hauptkategorien unterteilen: Dienstleistung und Werkleistung. Bei einer Dienstleistung erbringt der Freelancer lediglich eine Tätigkeit, wie z.B. Beratung oder eine sonstige tätigkeitsbezogene Arbeitsleistung. Bei einer Werkleistung hingegen wird ein konkretes Ergebnis geschuldet, wie etwa ein entwickeltes Konzept, Design oder Programm. Die Erstellung von Software stellt eine Werkleistung dar; wir bieten hierfür jedoch ein spezielles Paket an, da es einige Besonderheiten gibt.




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