Gründer-Holding gründen





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Eine Gründer-Holding ist eine Gesellschaft, oft eine UG, welche die Gründeranteile an der Hauptgesellschaft (dem Startup) hält. Der betreffende Gründer wiederum hält 100% der Anteile an seiner Gründer-Holding.
Hauptbeweggrund für die Verwendung einer Gründer-Holding sind steuerliche Vorteile, wenn die Holding ihre Anteile an der Hauptgesellschaft (dem Startup) verkauft. Erfahre hierzu mehr auf deinem Rechtspaket sowie von unseren Rechts- und Steuerexperten.
Rechtspaket herunterladen -> Erstanalyse mit Notar buchen und Gründungsdokumente finalisieren -> Gründungsdokumente beim Notar (online) beurkunden -> Bankkonto einrichten und Stammkapital einzahlen -> Anmeldung zum Handelsregister durch Notar einreichen lassen -> Eintragung in das Handelsregister abwarten
Ja, das ist sogar das Standard-Prozedere. Bei dem Notar auf deinem Paket gründest du in einem einzigen (Online-)Termin zunächst die Gründer-Holdings und dann die Hauptgesellschaft.
Warum eine Gründer-Holding gründen?
Die Gründung einer Holding-Struktur kann dir erhebliche steuerliche Vorteile verschaffen – insbesondere bei späteren Exit-Erlösen:
- Steuerstundungseffekt:
Gewinne, die beim Verkauf von Beteiligungen (z. B. deines Startups) entstehen, unterliegen bei einer Holding nur einer effektiven Ertragssteuerbelastung von rund 1,6 %, wenn sie in der Holding verbleiben.
Zum Vergleich: Bei direkter Ausschüttung an dich als Privatperson fallen rund 28,5 % Steuern an.
Erst bei der Ausschüttung von der Holding an dich persönlich entstehen 26,4 % Kapitalertragsteuer. - Wann lohnt sich eine Holding?
Eine Holding-Gründung ist sinnvoll, wenn du erwartest, dass Exit-Erlöse reinvestiert werden sollen – z. B. in neue Projekte oder Startups.
Planst du hingegen, die Gewinne zeitnah privat zu entnehmen, ist die Holding aus Kostensicht weniger attraktiv.
Ablauf der Gründung – Schritt für Schritt
1. Wahl der passenden Rechtsform
Die Gründer-Holding wird typischerweise als UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH gegründet:
- UG (haftungsbeschränkt): Ab 1 € Stammkapital, in der Praxis Standard für Holding-Gründungen.
- GmbH: Ab 25.000 € Stammkapital (mind. 12.500 € bei Gründung einzuzahlen).
Beide Rechtsformen bieten Haftungsbeschränkung und sind für Beteiligungen geeignet.
2. Gründungsweg wählen
- Musterprotokoll (Regelfall):
Standardisierter Gesellschaftsvertrag für bis zu 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer. Günstiger & schneller.
Kosten: ca. 300 – 500 € - Individueller Gesellschaftsvertrag:
Bei mehr Gesellschaftern oder individuellen Regelungen sinnvoll.
Kosten: ca. 500 – 1.100 €
Beides muss notariell beurkundet werden. Wir begleiten dich bei der Vorbereitung der passenden Variante.
3. Vorbereitung und Notartermin
Je nach Gründungsweg werden folgende Dokumente erstellt:
- Musterprotokoll oder
- Gesellschaftsvertrag + Gesellschafterliste
Sobald die Unterlagen vorliegen, vereinbaren wir den Notartermin – auch digital möglich.
4. Bankkonto einrichten & Stammkapital einzahlen
Nach der Beurkundung richtest du ein Geschäftskonto ein (Kosten ca. 10–50 €/Monat) und zahlst das Stammkapital ein. Das ist Voraussetzung für die Eintragung.
5. Handelsregister-Eintragung
Sobald das Stammkapital auf dem Konto ist, übernimmt der Notar die Anmeldung zum Handelsregister. Nach der Eintragung ist deine Holding offiziell gegründet.
Zeit- und Kostenschätzung
Dauer:
- Dokumentenerstellung & Notartermin: 2–3 Tage
- Kontoeröffnung & Einzahlung: 4–5 Tage
- Handelsregister-Eintragung: 1–2 Wochen
Kosten:
- Notar (Musterprotokoll): 300 – 500 €
- Notar (Gesellschaftsvertrag): 500 – 1.100 €
- Rechtsexperte (optional): 500 – 1.000 €
- Steuerberater jährlich: 800 – 2.000 € (Jahresabschluss etc.)
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