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IP-Übertragungsvertrag
Ein IP-Übertragungsvertrag regelt die Übertragung von geistigem Eigentum (Intellectual Property) von einem Rechteinhaber (z.B. Freelancer oder Angestellter) auf einen Empfänger (z.B. die Gesellschaft).
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Ein IP-Übertragungsvertrag gewährleistet den vollständigen Rechteübergang an Arbeitsergebnissen eines Freelancers, Arbeitnehmers, Geschäftsführers, Gründers, etc. auf die Gesellschaft. Dieser Vertrag ist essenziell, um sicherzustellen, dass alle Rechte an Software, Ideen, Konzepten oder sonstigen Werken rechtssicher auf die Gesellschaft übergehen.
Ein separater IP-Übertragungsvertrag wird in der Regel nicht benötigt, wenn in dem Hauptvertrag (z.B. Arbeitsvertrag, Freelancer-Vertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag, etc.) bereits eine marktübliche IP-Klausel für die Übertragung von IP-Rechten enthalten ist.
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