Rechtspakete

Praktikumsvertrag

Es gibt grundsätzlich drei Arten von Praktika: das Pflichtpraktikum, das freiwillige Praktikum und das unechte Praktikum.
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Inhalte eines Rechtspakets
Freddi Lange
 Charlotte Dryander
Marco Andersen
Jan Hoffmann

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Ein Pflichtpraktikum wird aufgrund einer hochschulrechtlichen Vorschrift absolviert, und die Inhalte, Art und Dauer sind meist in der Studien- und Prüfungsordnung der betreffenden Hochschule festgelegt.

Ein freiwilliges Praktikum wird unabhängig von hochschulrechtlichen Vorschriften absolviert. Im Mittelpunkt steht der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, d.h. nicht der bloße Austausch von Arbeitsleistung und Vergütung.

Im Mittelpunkt eines unechten Praktikums steht der Austausch von Arbeitsleistung gegen Vergütung und nicht der Erwerb von Kenntnissen oder Fertigkeiten. Das unechte Praktikum unterliegt daher den regulären Bestimmungen des Arbeitsrechts und es handelt sich bei dem "Praktikumsvertrag" de facto um einen Arbeitsvertrag.

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